Frage 341506 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: UN 3170 soll in loser Schüttung in bedeckten Großcontainern befördert werden. Die Produkte reagieren bei Raumtemperatur leicht mit Wasser, wobei die größte Menge des entwickelten entzündbaren Gases 20 l pro Kilogramm des Stoffes je Stunde ist.

Muss der Beförderer aufgrund dieser Beförderung einen Sicherungsplan erstellen? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie die Fundstelle!

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Antwortvorschlag zu Frage 341506

Nein. Klasse 4.3 ist in Tabelle 1.10.3.1.2 nur für Stoffe der Verpackungsgruppe I aufgeführt; UN 3170 VG II ist kein Gut mit hohem Gefahrenpotenzial, daher kein Sicherungsplan erforderlich.

Fundstelle: 1.10.3.1.2 und 1.10.3.2.1 ADR

Erklärung

Die Klasse 4.3 steht in Tabelle 1.10.3.1.2 nur mit Stoffen der Verpackungsgruppe I. UN 3170 der Gruppe II ist daher kein Gut mit hohem Gefahrenpotenzial, und ein Sicherungsplan ist nicht nötig.

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