Frage 341505 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: UN 3170 soll in loser Schüttung in bedeckten Großcontainern befördert werden. Die Produkte reagieren bei Raumtemperatur leicht mit Wasser, wobei die größte Menge des entwickelten entzündbaren Gases 20 l pro Kilogramm des Stoffes je Stunde ist.
Darf mit dieser Ladung ein Tunnel mit der Kategorie D durchfahren werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 341505
Nein. Tunnelbeschränkungscode (D/E): Beförderung in loser Schüttung ist durch Tunnel der Kategorien D und E verboten.
Fundstelle: 8.6.4 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15
Erklärung
Der Tunnelcode (D/E) verbietet bei Beförderung in loser Schüttung die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorien D und E. Ein Tunnel der Kategorie D ist deshalb tabu.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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