Frage 341004 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Spediteur S. erhält vom Batteriegroßhändler B. den Auftrag, die Beförderung eines von ihm befüllten Containers mit 8000 kg gebrauchten Batterien (UN 2794, Abfälle zur Verwertung) in loser Schüttung nach ADR zu besorgen. S. schließt mit dem Frachtführer T. einen Beförderungsvertrag, den Transport mit dessen eigenem Fahrzeug durchzuführen. T. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den Container bei B. abzuholen und zur Bleihütte E. zu transportieren.

Wie viele Feuerlöschgeräte mit welchem Inhalt sind nach ADR bei dieser Beförderung mitzuführen?

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Antwortvorschlag zu Frage 341004

Mindestens 2 Feuerlöschgeräte mit zusammen mindestens 12 kg: eines mit mindestens 2 kg (Motor/Führerkabine) und eines mit mindestens 6 kg (Beförderungseinheit über 7,5 t, da allein 8000 kg Ladung).

Fundstelle: 8.1.4.1 ADR

Erklärung

Weil die Ladung allein schon 8000 kg wiegt, ist die Beförderungseinheit schwerer als 7,5 t. Nach 8.1.4.1 ADR brauchst du dann mindestens 2 Feuerlöschgeräte mit zusammen mindestens 12 kg: eines mit mindestens 6 kg und eines mit mindestens 2 kg für Motor und Führerkabine.

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