Frage 341102 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zum Großhändler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen Kleintransporter (zGM 2,8 t) mit der Abholung der Versandstücke bei C. und der Beförderung zu E. S. erhält folgende Informationen: UN 1267 Roherdöl, 3, III, (D/E), umweltgefährdend, 3 Fässer, 600 l (insgesamt) UN 2015 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, 5.1 (8), I, (B/E), 2 Kisten, 12 l (insgesamt)

Nennen Sie die für diese Beförderung erforderlichen Begleitpapiere nach ADR!

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Antwortvorschlag zu Frage 341102

Beförderungspapier; schriftliche Weisungen (5.4.3); Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung; Lichtbildausweis für jedes Besatzungsmitglied

Fundstelle: 8.1.2.1 a), b), d) und 8.1.2.2 b) ADR

Erklärung

Nach 8.1.2.1 und 8.1.2.2 ADR brauchst du das Beförderungspapier, die schriftlichen Weisungen, die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung und für jedes Besatzungsmitglied einen Lichtbildausweis.

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