Frage 341201 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Es sollen 60 l Farbe, Verpackungsgruppe II (Sondervorschrift 640C) in Kunststoffkanistern à 5 l in begrenzten Mengen nach ADR versandt werden. Die Farbe hat eine Dichte von 1 kg/l und das Tara je Kanister beträgt 0,5 kg. Müssen die Außenverpackungen der Versandstücke bauartgeprüft (UN-geprüft) sein? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie auch die Fundstelle!

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Antwortvorschlag zu Frage 341201

Nein. Bei begrenzten Mengen müssen die Innenverpackungen nur in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sein; die Prüfvorschriften des Kapitels 6.1 gelten nicht (nur die allgemeinen Vorschriften 4.1.1.1, 4.1.1.2, 4.1.1.4 bis 4.1.1.8 und die Bauvorschriften 6.1.4).

Fundstelle: 3.4.1 und 3.4.2 ADR

Erklärung

Bei begrenzten Mengen nach 3.4.1 und 3.4.2 ADR müssen die Innenverpackungen nur in geeignete Außenverpackungen eingesetzt sein. Die Prüfvorschriften des Kapitels 6.1 gelten nicht, es greifen nur die genannten allgemeinen Vorschriften und die Bauvorschriften 6.1.4.

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