Frage 341205 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wer ist nach GGVSEB für die richtige Kennzeichnung der Versandstücke verantwortlich? Nennen Sie auch den Paragraphen mit Absatz und Nummer!

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Antwortvorschlag zu Frage 341205

Der Verpacker

Fundstelle: § 22 Abs. 1 Nr. 1 GGVSEB

Erklärung

Nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 GGVSEB ist der Verpacker für die richtige Kennzeichnung der Versandstücke verantwortlich.

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