Frage 341204 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Es sollen 60 l Farbe, Verpackungsgruppe II (Sondervorschrift 640C) in Kunststoffkanistern à 5 l in begrenzten Mengen nach ADR versandt werden. Die Farbe hat eine Dichte von 1 kg/l und das Tara je Kanister beträgt 0,5 kg.
Wie sind die einzelnen Versandstücke zu kennzeichnen?
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Antwortvorschlag zu Frage 341204
Mit dem Kennzeichen für begrenzte Mengen (Raute, oben und unten schwarz, Mitte weiß); Ausrichtungspfeile an zwei gegenüberliegenden Seiten, da flüssige Stoffe in Innenverpackungen.
Fundstelle: 3.4.7.1 und 5.2.1.10 ADR
Erklärung
Die Versandstücke tragen das Kennzeichen für begrenzte Mengen, die Raute mit schwarzer Ober- und Unterseite und weißer Mitte. Weil flüssige Stoffe in Innenverpackungen sind, kommen nach 5.2.1.10 Ausrichtungspfeile an zwei gegenüberliegende Seiten dazu.
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