Frage 341106 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zum Großhändler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen Kleintransporter (zGM 2,8 t) mit der Abholung der Versandstücke bei C. und der Beförderung zu E. S. erhält folgende Informationen: UN 1267 Roherdöl, 3, III, (D/E), umweltgefährdend, 3 Fässer, 600 l (insgesamt) UN 2015 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, 5.1 (8), I, (B/E), 2 Kisten, 12 l (insgesamt)

Auf der geplanten Fahrstrecke befindet sich ein Tunnel der Kategorie C. Darf der Tunnel mit dieser Ladung wie geplant durchfahren werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 341106

Ja. Bei Beförderung in Versandstücken verbieten (D/E) und (B/E) nur die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E.

Fundstelle: 8.6.4 ADR

Erklärung

Bei Beförderung in Versandstücken verbieten die Codes (D/E) und (B/E) nach 8.6.4 ADR nur die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E. Ein Tunnel der Kategorie C ist deshalb für diese Ladung erlaubt.

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