Frage 341106 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zum Großhändler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen Kleintransporter (zGM 2,8 t) mit der Abholung der Versandstücke bei C. und der Beförderung zu E. S. erhält folgende Informationen: UN 1267 Roherdöl, 3, III, (D/E), umweltgefährdend, 3 Fässer, 600 l (insgesamt) UN 2015 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, 5.1 (8), I, (B/E), 2 Kisten, 12 l (insgesamt)
Auf der geplanten Fahrstrecke befindet sich ein Tunnel der Kategorie C. Darf der Tunnel mit dieser Ladung wie geplant durchfahren werden?
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Antwortvorschlag zu Frage 341106
Fundstelle: 8.6.4 ADR
Erklärung
Bei Beförderung in Versandstücken verbieten die Codes (D/E) und (B/E) nach 8.6.4 ADR nur die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E. Ein Tunnel der Kategorie C ist deshalb für diese Ladung erlaubt.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 341201Es sollen 60 l Farbe, Verpackungsgruppe II (Sondervorschrift 640C) in Kunststoffkanistern à 5 l in begrenzten Mengen nach ADR versandt werden. Die Farbe hat eine Dichte von 1 kg/l und das Tara je Kanister beträgt 0,5 kg. Müssen die Außenverpackungen der Versandstücke bauartgeprüft (UN-geprüft) sein? Geben Sie eine kurze Begründung und nennen Sie auch die Fundstelle!
- 341202Können die beschriebenen Kunststoffkanister à 5 l als Innenverpackung zur Beförderung in begrenzten Mengen eingesetzt werden? Nennen Sie auch die Fundstelle!
- 341203Wie viele Versandstücke müssen Sie mindestens vorbereiten? Geben Sie eine kurze Begründung!
- 341204Wie sind die einzelnen Versandstücke zu kennzeichnen?
- 341205Wer ist nach GGVSEB für die richtige Kennzeichnung der Versandstücke verantwortlich? Nennen Sie auch den Paragraphen mit Absatz und Nummer!
- 341301Eine Isotopensonde (UN 3332, Kategorie II-GELB, Transportkennzahl 0,5) soll nach ADR befördert werden. Das dafür erforderliche Typ A-Versandstück mit 41 kg Bruttogewicht ist wie unten gekennzeichnet und bezettelt. Überprüfen Sie, ob das Versandstück, wie vorgeschrieben, gekennzeichnet und bezettelt ist und ergänzen bzw. korrigieren Sie gegebenenfalls die Angaben!