Frage 341104 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zum Großhändler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen Kleintransporter (zGM 2,8 t) mit der Abholung der Versandstücke bei C. und der Beförderung zu E. S. erhält folgende Informationen: UN 1267 Roherdöl, 3, III, (D/E), umweltgefährdend, 3 Fässer, 600 l (insgesamt) UN 2015 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, 5.1 (8), I, (B/E), 2 Kisten, 12 l (insgesamt)

Wie viele Feuerlöschgeräte sind während der Beförderung mitzuführen? Welches Mindestfassungsvermögen müssen diese haben?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 341104

2 Feuerlöschgeräte mit zusammen mindestens 4 kg, jedes mit mindestens 2 kg (zGM bis 3,5 t).

Fundstelle: 8.1.4.1 ADR

Erklärung

Bei einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t verlangt 8.1.4.1 ADR 2 Feuerlöschgeräte. Zusammen müssen sie mindestens 4 kg fassen, jedes mindestens 2 kg.

Weiter zu Frage ›