Frage 341003 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Spediteur S. erhält vom Batteriegroßhändler B. den Auftrag, die Beförderung eines von ihm befüllten Containers mit 8000 kg gebrauchten Batterien (UN 2794, Abfälle zur Verwertung) in loser Schüttung nach ADR zu besorgen. S. schließt mit dem Frachtführer T. einen Beförderungsvertrag, den Transport mit dessen eigenem Fahrzeug durchzuführen. T. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den Container bei B. abzuholen und zur Bleihütte E. zu transportieren.

An welchen Stellen sind die Großzettel und orangefarbenen Tafeln am Container anzubringen? Großzettel: Orangefarbene Tafeln:

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Antwortvorschlag zu Frage 341003

Großzettel Muster 8: an beiden Längsseiten und an beiden Enden des Containers (alle vier Seiten). Orangefarbene Tafeln: mit 80/2794 an beiden Längsseiten des Containers (zusätzlich neutrale Tafeln vorn und hinten an der Beförderungseinheit).

Fundstelle: 5.3.1.2, 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.1 ADR

Erklärung

Der Großzettel Muster 8 kommt an beide Längsseiten und an beide Enden des Containers. Die orangefarbenen Tafeln mit 80/2794 gehören nach 5.3.2.1.4 an beide Längsseiten, zusätzlich tragen vorn und hinten an der Beförderungseinheit neutrale Tafeln.

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