Frage 341002 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Spediteur S. erhält vom Batteriegroßhändler B. den Auftrag, die Beförderung eines von ihm befüllten Containers mit 8000 kg gebrauchten Batterien (UN 2794, Abfälle zur Verwertung) in loser Schüttung nach ADR zu besorgen. S. schließt mit dem Frachtführer T. einen Beförderungsvertrag, den Transport mit dessen eigenem Fahrzeug durchzuführen. T. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den Container bei B. abzuholen und zur Bleihütte E. zu transportieren.

Welche Begleitpapiere nach ADR benötigt der Fahrzeugführer bei dieser Beförderung?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 341002

Beförderungspapier; schriftliche Weisungen (5.4.3); Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung; Lichtbildausweis für jedes Besatzungsmitglied (Basiskurs)

Fundstelle: 8.1.2.1 a), b), d) und 8.1.2.2 b) ADR

Erklärung

Du brauchst das Beförderungspapier, die schriftlichen Weisungen nach 5.4.3, die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung (Basiskurs) und den Lichtbildausweis für jedes Besatzungsmitglied. 8000 kg in Kategorie 3 liegen über 1000. Eine Zulassungsbescheinigung gibt es nicht, weil es kein Tank und kein FL-Fahrzeug ist.

Weiter zu Frage ›