Frage 341001 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Spediteur S. erhält vom Batteriegroßhändler B. den Auftrag, die Beförderung eines von ihm befüllten Containers mit 8000 kg gebrauchten Batterien (UN 2794, Abfälle zur Verwertung) in loser Schüttung nach ADR zu besorgen. S. schließt mit dem Frachtführer T. einen Beförderungsvertrag, den Transport mit dessen eigenem Fahrzeug durchzuführen. T. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den Container bei B. abzuholen und zur Bleihütte E. zu transportieren. Wer ist nach GGVSEB/ADR in diesem Falle (Buchstabe des Verantwortlichen in die jeweilige Klammer eintragen) Auftraggeber des Absenders? ( ) Absender? ( ) Beförderer? ( ) Befüller? ( )

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Antwortvorschlag zu Frage 341001

Auftraggeber des Absenders: B; Absender: S; Beförderer: T; Befüller: B

Fundstelle: § 2 Abs. 1, 2 und 10 GGVSEB; 1.4.3.3 ADR

Erklärung

Nach § 2 GGVSEB ist B als Händler Auftraggeber des Absenders und Befüller, denn B hat den Container befüllt. S besorgt den Versand und ist Absender, und T führt die Beförderung durch und ist Beförderer.

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