Frage 341001 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Spediteur S. erhält vom Batteriegroßhändler B. den Auftrag, die Beförderung eines von ihm befüllten Containers mit 8000 kg gebrauchten Batterien (UN 2794, Abfälle zur Verwertung) in loser Schüttung nach ADR zu besorgen. S. schließt mit dem Frachtführer T. einen Beförderungsvertrag, den Transport mit dessen eigenem Fahrzeug durchzuführen. T. beauftragt seinen Fahrzeugführer F., den Container bei B. abzuholen und zur Bleihütte E. zu transportieren. Wer ist nach GGVSEB/ADR in diesem Falle (Buchstabe des Verantwortlichen in die jeweilige Klammer eintragen) Auftraggeber des Absenders? ( ) Absender? ( ) Beförderer? ( ) Befüller? ( )
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Antwortvorschlag zu Frage 341001
Auftraggeber des Absenders: B; Absender: S; Beförderer: T; Befüller: B
Fundstelle: § 2 Abs. 1, 2 und 10 GGVSEB; 1.4.3.3 ADR
Erklärung
Nach § 2 GGVSEB ist B als Händler Auftraggeber des Absenders und Befüller, denn B hat den Container befüllt. S besorgt den Versand und ist Absender, und T führt die Beförderung durch und ist Beförderer.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 341002Welche Begleitpapiere nach ADR benötigt der Fahrzeugführer bei dieser Beförderung?
- 341003An welchen Stellen sind die Großzettel und orangefarbenen Tafeln am Container anzubringen? Großzettel: Orangefarbene Tafeln:
- 341004Wie viele Feuerlöschgeräte mit welchem Inhalt sind nach ADR bei dieser Beförderung mitzuführen?
- 341005Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 341101Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zum Großhändler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen Kleintransporter (zGM 2,8 t) mit der Abholung der Versandstücke bei C. und der Beförderung zu E. S. erhält folgende Informationen: UN 1267 Roherdöl, 3, III, (D/E), umweltgefährdend, 3 Fässer, 600 l (insgesamt) UN 2015 Wasserstoffperoxid, wässerige Lösung, stabilisiert, 5.1 (8), I, (B/E), 2 Kisten, 12 l (insgesamt) Ist die höchstzulässige Menge nach Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR überschritten? Geben Sie auch den Berechnungswert an!
- 341102Nennen Sie die für diese Beförderung erforderlichen Begleitpapiere nach ADR!