Frage 340803 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Angaben sind bei Anwendung des Unterabschnitts 1.1.3.6 ADR zusätzlich im Beförderungspapier zu vermerken?

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Antwortvorschlag zu Frage 340803

Die Gesamtmenge der gefährlichen Güter je Beförderungskategorie und der berechnete Wert (z. B. "Beförderungskategorie 2: 270 kg, berechneter Wert 810").

Fundstelle: 5.4.1.1.1 f) Bem. 1 ADR

Erklärung

Wenn du 1.1.3.6 anwendest, vermerkst du im Beförderungspapier die Gesamtmenge der gefährlichen Güter je Beförderungskategorie und den berechneten Wert. Ein Beispiel ist „Beförderungskategorie 2: 270 kg, berechneter Wert 810“ (5.4.1.1.1 f) ADR).

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