Frage 340902 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Mineralölhändler M. will seine Heizöllagertanks wieder auffüllen. Dazu beauftragt er seinen Fahrzeugführer F., mit dem betriebseigenen Tankfahrzeug mit Tankanhänger (Tankcodierung jeweils LGBF) Heizöl, leicht (Sondervorschrift 640L - umweltgefährdend), bei der Raffinerie R. befüllen zu lassen und zu M. zu transportieren.

Welche Begleitpapiere außer dem Beförderungspapier muss der Fahrzeugführer bei dieser Beförderung nach ADR mitführen?

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Antwortvorschlag zu Frage 340902

Schriftliche Weisungen; ADR-Zulassungsbescheinigungen für Tankfahrzeug und Tankanhänger; Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung (Basis und Tank); Lichtbildausweis

Fundstelle: 8.1.2.1 b), d) und 8.1.2.2 a), b) ADR

Erklärung

Neben dem Beförderungspapier brauchst du die schriftlichen Weisungen und je eine ADR-Zulassungsbescheinigung für Tankfahrzeug und Tankanhänger. Dazu kommen die Schulungsbescheinigung mit Basiskurs und Tank sowie der Lichtbildausweis.

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