Frage 340804 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Spedition S. erhält vom Gasproduzenten G. den Auftrag, im grenzüberschreitenden Verkehr nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken vom Lager des G. zum Händler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen LKW (zGM 7,5 t) mit der Abholung der Versandstücke bei G. und der Beförderung zu E. S. erhält von G. für das Beförderungspapier folgende Informationen: UN 1011 Butan, 2.1, (B/D), 5 Flaschen, 150 kg UN 1978 Propan, (B/D), 10 Flaschen, 120 kg

Wer ist "Auftraggeber des Absenders" nach GGVSEB (Buchstabe des Verantwortlichen angeben)?

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Antwortvorschlag zu Frage 340804

G

Fundstelle: § 2 Abs. 10 GGVSEB

Erklärung

Das ist nach § 2 Abs. 10 GGVSEB derjenige, für den der Absender den Versand besorgt. Hier hat der Gasproduzent G die Spedition S beauftragt, also ist G Auftraggeber des Absenders.

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