Frage 340801 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Spedition S. erhält vom Gasproduzenten G. den Auftrag, im grenzüberschreitenden Verkehr nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken vom Lager des G. zum Händler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen LKW (zGM 7,5 t) mit der Abholung der Versandstücke bei G. und der Beförderung zu E. S. erhält von G. für das Beförderungspapier folgende Informationen: UN 1011 Butan, 2.1, (B/D), 5 Flaschen, 150 kg UN 1978 Propan, (B/D), 10 Flaschen, 120 kg Überprüfen Sie die Angaben auf Vollständigkeit und vorgeschriebene Reihenfolge und ergänzen Sie diese gegebenenfalls!

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Antwortvorschlag zu Frage 340801

Butan ist vollständig: UN 1011 BUTAN, 2.1, (B/D), 5 Flaschen, 150 kg. Bei Propan fehlt der Gefahrzettel: UN 1978 PROPAN, 2.1, (B/D), 10 Flaschen, 120 kg

Fundstelle: 5.4.1.1.1 a) bis f), k) ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A

Erklärung

Butan ist vollständig. Beim Propan fehlt der Gefahrzettel 2.1, richtig ist UN 1978 PROPAN, 2.1, (B/D), 10 Flaschen, 120 kg. Die Reihenfolge der Angaben regelt 5.4.1.1.1 ADR.

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