Frage 340606 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Eine Spedition erhält von einer Chemiefirma den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zu besorgen. Sie will diesen Transport mit einem eigenen Fahrzeug (zGM 2,8 t) durchführen. Die Spedition erhält von der Chemiefirma folgende Informationen: - Ethanol, Lösung, 3, III, (D/E), 3 Fässer, 600 l (insgesamt) - UN 1710 Trichlorethylen, 6.1, (E), 2 Kisten, 40 l (insgesamt) - UN 2015 Wasserstoffperoxid, stabilisiert, (B/E), 1 Kiste, 6 l
Wer ist in diesem Fall "Absender" im Sinne der GGVSEB?
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Antwortvorschlag zu Frage 340606
Fundstelle: § 2 Abs. 1 GGVSEB
Erklärung
Absender ist nach § 2 GGVSEB die Spedition. Sie versendet die Güter für einen Dritten, die Chemiefirma, und führt die Beförderung selbst durch. Die Chemiefirma ist damit Auftraggeber des Absenders.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 340701Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, nach ADR den Versand der von ihr verpackten gefährlichen Güter in Versandstücken vom Lager der Chemiefirma C. zum Großhändler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen LKW mit der Abholung der Güter bei C. und der Beförderung zu E. Die Spedition erhält von der Chemiefirma folgende Informationen: Nitromethan, 3, II, (E), 3 Fässer, 600 l (insgesamt) UN 1824, 8, III, (E), 8 Kanister, 240 l (insgesamt) UN 1710 Trichlorethylen, 6.1, (E), 2 Kisten, 40 l (insgesamt) Wer ist nach GGVSEB (Buchstabe des Verantwortlichen in die jeweilige Klammer eintragen) Absender? (......) Beförderer? (......) Auftraggeber des Absenders? (......) Fahrzeugführer? (......) Verlader? (......) Verpacker? (......)
- 340702Überprüfen Sie die Angaben für das Beförderungspapier auf Vollständigkeit und vorgeschriebene Reihenfolge und ergänzen Sie diese gegebenenfalls!
- 340703Wer hat nach GGVSEB dafür zu sorgen, dass dem Fahrzeugführer vor Beförderungsbeginn das Beförderungspapier mitgegeben wird? Buchstabe des Verantwortlichen angeben!
- 340704Ist eine Zusammenladung der oben genannten Gefahrgüter auf einem Fahrzeug zulässig? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!
- 340705Benötigt der Fahrzeugführer für diese Beförderung eine ADR- Schulungsbescheinigung?
- 340801Spedition S. erhält vom Gasproduzenten G. den Auftrag, im grenzüberschreitenden Verkehr nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken vom Lager des G. zum Händler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen LKW (zGM 7,5 t) mit der Abholung der Versandstücke bei G. und der Beförderung zu E. S. erhält von G. für das Beförderungspapier folgende Informationen: UN 1011 Butan, 2.1, (B/D), 5 Flaschen, 150 kg UN 1978 Propan, (B/D), 10 Flaschen, 120 kg Überprüfen Sie die Angaben auf Vollständigkeit und vorgeschriebene Reihenfolge und ergänzen Sie diese gegebenenfalls!