Frage 340606 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Eine Spedition erhält von einer Chemiefirma den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zu besorgen. Sie will diesen Transport mit einem eigenen Fahrzeug (zGM 2,8 t) durchführen. Die Spedition erhält von der Chemiefirma folgende Informationen: - Ethanol, Lösung, 3, III, (D/E), 3 Fässer, 600 l (insgesamt) - UN 1710 Trichlorethylen, 6.1, (E), 2 Kisten, 40 l (insgesamt) - UN 2015 Wasserstoffperoxid, stabilisiert, (B/E), 1 Kiste, 6 l

Wer ist in diesem Fall "Absender" im Sinne der GGVSEB?

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Antwortvorschlag zu Frage 340606

Die Spedition

Fundstelle: § 2 Abs. 1 GGVSEB

Erklärung

Absender ist nach § 2 GGVSEB die Spedition. Sie versendet die Güter für einen Dritten, die Chemiefirma, und führt die Beförderung selbst durch. Die Chemiefirma ist damit Auftraggeber des Absenders.

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