Frage 339705 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Kunde hat für Prüfzwecke ein verdichtetes Gas, oxidierend, n. a. g. (Kohlendioxid und Sauerstoff) bestellt. Von diesem Gas sind 12 Flaschen (Fassungsraum jeweils 20 l) abgefüllt worden und sollen nach ADR zum Versand gebracht werden.

Der Fahrzeugführer weist Sie darauf hin, dass das Fahrzeug keine ADR-Zulassungsbescheinigung hat. Darf das Fahrzeug dennoch beladen werden?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 339705

Ja. Eine ADR-Zulassungsbescheinigung ist nur für Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, AT und MEMU erforderlich, nicht für die Beförderung von Versandstücken.

Fundstelle: 9.1.2.1 und 9.1.3.1 ADR; 8.1.2.2 a) ADR

Erklärung

Ja, du darfst beladen. Nach 9.1.2.1 und 9.1.3.1 ADR brauchen nur Fahrzeuge EX/II, EX/III, FL, AT und MEMU eine Zulassungsbescheinigung. Für Versandstücke auf einem normalen LKW ist sie nicht gefordert.

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