Frage 339802 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Als Gefahrgutbeauftragter eines Mineralölhandelsunternehmens überprüfen Sie einen Ihrer LKW vor der Abfahrt. Die zu kontrollierende Beförderungseinheit besteht aus einem Tankfahrzeug (zGM 18 t) und einem Anhänger (zGM 18 t). Der Tank ist mit 6000 l Benzin befüllt, auf dem Anhänger befinden sich 80 Kanister mit Dieselkraftstoff mit einer Gesamtmenge von 1600 l. Die beiden Stoffe sind umweltgefährdend.

Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR für das Benzin in der vorgeschriebenen Reihenfolge?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 339802

UN 1203 BENZIN, 3, II, (D/E), UMWELTGEFÄHRDEND

Fundstelle: 5.4.1.1.1 a) bis d), k) und 5.4.1.1.18 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A

Erklärung

Nach 5.4.1.1.1 ADR schreibst du UN-Nummer, Benennung, Gefahrzettel, Verpackungsgruppe und Tunnelbeschränkungscode. Bei umweltgefährdenden Stoffen kommt nach 5.4.1.1.18 noch UMWELTGEFÄHRDEND dazu. Benzin hat die Verpackungsgruppe II.

Weiter zu Frage ›