Frage 339801 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Als Gefahrgutbeauftragter eines Mineralölhandelsunternehmens überprüfen Sie einen Ihrer LKW vor der Abfahrt. Die zu kontrollierende Beförderungseinheit besteht aus einem Tankfahrzeug (zGM 18 t) und einem Anhänger (zGM 18 t). Der Tank ist mit 6000 l Benzin befüllt, auf dem Anhänger befinden sich 80 Kanister mit Dieselkraftstoff mit einer Gesamtmenge von 1600 l. Die beiden Stoffe sind umweltgefährdend. Listen Sie zwei, neben dem Beförderungspapier erforderliche Begleitpapiere auf, die vom Fahrzeugführer nach ADR mitzuführen sind!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
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Antwortvorschlag zu Frage 339801
Schriftliche Weisungen; ADR-Zulassungsbescheinigung für das Tankfahrzeug (weitere: Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers, Lichtbildausweis)
Fundstelle: 8.1.2.1 b), d) und 8.1.2.2 a), b) ADR
Erklärung
Neben dem Beförderungspapier brauchst du die schriftlichen Weisungen und für das Tankfahrzeug die ADR-Zulassungsbescheinigung. Auch die Schulungsbescheinigung des Fahrzeugführers und der Lichtbildausweis gehören dazu.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 339802Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR für das Benzin in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 339803Welche Ausrüstungsgegenstände müssen nach ADR durch den Fahrzeugführer mitgeführt werden? Nennen Sie zwei Gegenstände!
- 339804An welchen Stellen ist die Beförderungseinheit mit neutralen orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen?
- 339805Welche Großzettel und Kennzeichen sind zu verwenden und an welchen Stellen sind diese am Tankfahrzeug anzubringen?
- 339806Welche Gefahrzettel und Kennzeichen müssen an den Kanistern angebracht sein?
- 339901Sie kontrollieren nach ADR ein offenes Fahrzeug (LKW, zGM 12 t), auf dem ein Tankcontainer geladen ist. Der Tankcontainer ist mit 6000 l Propionsäure (60 Masse-% Säure) komplett gefüllt und soll nach Österreich befördert werden. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?