Frage 339804 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Als Gefahrgutbeauftragter eines Mineralölhandelsunternehmens überprüfen Sie einen Ihrer LKW vor der Abfahrt. Die zu kontrollierende Beförderungseinheit besteht aus einem Tankfahrzeug (zGM 18 t) und einem Anhänger (zGM 18 t). Der Tank ist mit 6000 l Benzin befüllt, auf dem Anhänger befinden sich 80 Kanister mit Dieselkraftstoff mit einer Gesamtmenge von 1600 l. Die beiden Stoffe sind umweltgefährdend.
An welchen Stellen ist die Beförderungseinheit mit neutralen orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen?
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Antwortvorschlag zu Frage 339804
Fundstelle: 5.3.2.1.1 ADR
Erklärung
Die neutralen orangefarbenen Tafeln kommen nach 5.3.2.1.1 ADR vorn und hinten an die Beförderungseinheit, senkrecht zur Längsachse. Hier sitzt die vordere am Tankfahrzeug und die hintere am Anhänger.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 339805Welche Großzettel und Kennzeichen sind zu verwenden und an welchen Stellen sind diese am Tankfahrzeug anzubringen?
- 339806Welche Gefahrzettel und Kennzeichen müssen an den Kanistern angebracht sein?
- 339901Sie kontrollieren nach ADR ein offenes Fahrzeug (LKW, zGM 12 t), auf dem ein Tankcontainer geladen ist. Der Tankcontainer ist mit 6000 l Propionsäure (60 Masse-% Säure) komplett gefüllt und soll nach Österreich befördert werden. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 339902Welche Begleitpapiere nach ADR muss der Fahrzeugführer neben dem Beförderungspapier bei dieser Beförderung mitführen?
- 339903Mit welchen orangefarbenen Tafeln und Großzetteln ist der Tankcontainer zu kennzeichnen und zu bezetteln? An welchen Stellen sind die orangefarbenen Tafeln und die Großzettel am Tankcontainer anzubringen?
- 339904Wie ist die Beförderungseinheit zu kennzeichnen?