Frage 339902 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Sie kontrollieren nach ADR ein offenes Fahrzeug (LKW, zGM 12 t), auf dem ein Tankcontainer geladen ist. Der Tankcontainer ist mit 6000 l Propionsäure (60 Masse-% Säure) komplett gefüllt und soll nach Österreich befördert werden.

Welche Begleitpapiere nach ADR muss der Fahrzeugführer neben dem Beförderungspapier bei dieser Beförderung mitführen?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 339902

Schriftliche Weisungen; ADR-Zulassungsbescheinigung (Fahrzeug AT, Tankcontainer über 3 m³); Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung (Basiskurs und Aufbaukurs Tank); Lichtbildausweis

Fundstelle: 8.1.2.1 b), d), 8.1.2.2 a), b) ADR; 8.2.1.3 ADR; 9.1.2.1 ADR

Erklärung

Du brauchst die schriftlichen Weisungen und die ADR-Zulassungsbescheinigung, denn das Fahrzeug gilt als AT, weil der Tankcontainer über 3 m³ hat. Dazu kommen die Schulungsbescheinigung mit Basiskurs und Aufbaukurs Tank sowie der Lichtbildausweis.

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