Frage 339905 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Sie kontrollieren nach ADR ein offenes Fahrzeug (LKW, zGM 12 t), auf dem ein Tankcontainer geladen ist. Der Tankcontainer ist mit 6000 l Propionsäure (60 Masse-% Säure) komplett gefüllt und soll nach Österreich befördert werden.

Muss die Beförderungseinheit beim Parken überwacht werden? Nennen Sie auch das Kapitel!

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Antwortvorschlag zu Frage 339905

Nein. UN 1848 hat in Tabelle A Spalte 19 keine Vorschrift S1(6) oder S14 bis S24, daher keine Überwachungspflicht.

Fundstelle: Kapitel 8.4 ADR (8.4.1)

Erklärung

Nein. Für UN 1848 steht in Tabelle A Spalte 19 keine Vorschrift S1(6) und keine S14 bis S24. Deshalb gibt es nach Kapitel 8.4 ADR keine Überwachungspflicht für die Beförderungseinheit beim Parken.

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