Frage 340004 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Die Gefahrgutspedition Sped GmbH hat von den Farben- und Lackwerken Mayer GmbH (Farbenhersteller) den Auftrag bekommen, UN 1263 Farbe, 3, III, in 250 Fässern à 30 l, vom Lager der Firma Mayer in Kirchheim nach Nürnberg zu versenden. Die Sped GmbH schließt mit dem Subunternehmer SubTrans einen Beförderungsvertrag ab. Die Firma SubTrans übernimmt den Auftrag und setzt ein eigenes Fahrzeug (zGM 16 t) zum Transport ein.

Welche Begleitpapiere müssen nach ADR bei diesem Transport mitgeführt werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 340004

Beförderungspapier; schriftliche Weisungen (5.4.3); Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung; Lichtbildausweis für jedes Besatzungsmitglied

Fundstelle: 8.1.2.1 a), b), d) und 8.1.2.2 b) ADR

Erklärung

Du brauchst das Beförderungspapier, die schriftlichen Weisungen nach 5.4.3 und die Bescheinigung über die Fahrzeugführerschulung. Dazu kommt ein Lichtbildausweis für jedes Besatzungsmitglied. 250 mal 30 l sind 7500 l und liegen weit über 1000, also gibt es keine Freistellung nach 1.1.3.6.

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