Frage 340101 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Von einer Gefahrgutspedition soll mit eigenem LKW (zGM 4,5 t) Isopropanol in 12 Kanistern à 30 l befördert werden. Ist die höchstzulässige Menge nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR überschritten? Nennen Sie auch den Berechnungswert!
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Antwortvorschlag zu Frage 340101
Ja. Isopropanol UN 1219, VG II, Beförderungskategorie 2 (Faktor 3): 12 × 30 l = 360 l × 3 = 1080 > 1000.
Fundstelle: 1.1.3.6.3 und 1.1.3.6.4 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 15
Erklärung
Isopropanol UN 1219 hat Verpackungsgruppe II und gehört zur Beförderungskategorie 2 mit dem Faktor 3. Die Rechnung nach 1.1.3.6.4: 12 mal 30 l sind 360 l, mal 3 ergibt 1080. Das ist mehr als 1000, die Grenze ist überschritten.
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