Frage 340106 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Von einer Gefahrgutspedition soll mit eigenem LKW (zGM 4,5 t) Isopropanol in 12 Kanistern à 30 l befördert werden.

Müssen bei dieser Beförderung auch die Regelungen aus §§ 35/35a GGVSEB beachtet werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 340106

Nein. Für entzündbare flüssige Stoffe der VG II gilt nach § 35b lfd. Nr. 4 nur § 35a und nur bei Beförderung in Tanks ab 6000 l; Versandstücke sind nicht erfasst.

Fundstelle: § 35b GGVSEB (Tabelle lfd. Nr. 4)

Erklärung

Nein. Nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB gilt für entzündbare flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe II nur § 35a, und das nur bei Beförderung in Tanks ab 6000 l. Versandstücke wie Kanister sind nicht erfasst.

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