Frage 340301 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Ein leeres ungereinigtes Tankfahrzeug (letztes Ladegut: Formaldehydlösung, mit mindestens 25% Formaldehyd) soll zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung vorgefahren werden. Vor Abfahrt überprüfen Sie das Fahrzeug (zGM 18 t) und die Begleitpapiere nach ADR. Welche Ausrüstungsgegenstände nach ADR müssen bei diesem Transport durch den Fahrzeugführer mitgeführt werden? Nennen Sie zwei!
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Antwortvorschlag zu Frage 340301
z. B. ein Unterlegkeil; zwei selbststehende Warnzeichen (weitere: Augenspülflüssigkeit, Warnweste, tragbares Beleuchtungsgerät, Schutzhandschuhe, Augenschutz; Schaufel, Kanalabdeckung, Auffangbehälter)
Fundstelle: 8.1.5.2 und 8.1.5.3 ADR
Erklärung
Nach 8.1.5 ADR gehören zum Beispiel ein Unterlegkeil und zwei selbststehende Warnzeichen zur Ausrüstung. Dazu kommen Augenspülflüssigkeit, Warnweste, Beleuchtungsgerät, Schutzhandschuhe und Augenschutz. Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter werden wegen des Zettels 3 mitgeführt.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 340302Welche Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und welche UN- Nummer sind auf den orangefarbenen Tafeln nach ADR anzubringen und welche Großzettel müssen verwendet werden? Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = _____________________ UN-Nummer = _________________________ Großzettel = ___________
- 340303An welchen Stellen müssen die Großzettel angebracht sein?
- 340304Welche Begleitpapiere außer dem Beförderungspapier sind bei diesem Transport nach ADR mitzuführen?
- 340305Wie lauten die Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 340306Welche Kurse muss der Fahrzeugführer nach ADR mindestens erfolgreich besucht haben, um die Fahrt durchführen zu können?
- 340307Sie stellen fest, dass die Frist für die Zwischenprüfung nach 6.8.2.4.3 ADR seit zwei Wochen abgelaufen ist. Ist die Fahrt zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung damit noch zulässig?