Frage 340307 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein leeres ungereinigtes Tankfahrzeug (letztes Ladegut: Formaldehydlösung, mit mindestens 25% Formaldehyd) soll zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung vorgefahren werden. Vor Abfahrt überprüfen Sie das Fahrzeug (zGM 18 t) und die Begleitpapiere nach ADR.

Sie stellen fest, dass die Frist für die Zwischenprüfung nach 6.8.2.4.3 ADR seit zwei Wochen abgelaufen ist. Ist die Fahrt zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung damit noch zulässig?

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Antwortvorschlag zu Frage 340307

Ja. Ungereinigte leere Tanks dürfen nach Ablauf der Frist zur Prüfung befördert werden; im Beförderungspapier ist "BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4" zu vermerken.

Fundstelle: 4.3.2.4.4 und 5.4.1.1.6.4 ADR

Erklärung

Ja. Nach 4.3.2.4.4 ADR dürfen ungereinigte leere Tanks auch nach Ablauf der Frist zur Prüfung befördert werden. Im Beförderungspapier musst du dazu „BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4“ vermerken.

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