Frage 340405 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
In welchem Unterabschnitt des ADR ist festgelegt, dass am Tankfahrzeug selbst oder auf einer Tafel ein Hinweis auf die höchstzulässige Gesamtmasse, Leermasse und auf den Betreiber oder Fahrzeughalter angegeben sein muss?
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Antwortvorschlag zu Frage 340405
Unterabschnitt 6.8.2.5 ADR (Absatz 6.8.2.5.2)
Fundstelle: 6.8.2.5.2 ADR
Erklärung
Die Angabe von höchstzulässiger Gesamtmasse, Leermasse und Betreiber oder Fahrzeughalter am Tankfahrzeug oder auf einer Tafel regelt der Unterabschnitt 6.8.2.5 ADR, genauer Absatz 6.8.2.5.2.
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