Frage 340405 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchem Unterabschnitt des ADR ist festgelegt, dass am Tankfahrzeug selbst oder auf einer Tafel ein Hinweis auf die höchstzulässige Gesamtmasse, Leermasse und auf den Betreiber oder Fahrzeughalter angegeben sein muss?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 340405

Unterabschnitt 6.8.2.5 ADR (Absatz 6.8.2.5.2)

Fundstelle: 6.8.2.5.2 ADR

Erklärung

Die Angabe von höchstzulässiger Gesamtmasse, Leermasse und Betreiber oder Fahrzeughalter am Tankfahrzeug oder auf einer Tafel regelt der Unterabschnitt 6.8.2.5 ADR, genauer Absatz 6.8.2.5.2.

Weiter zu Frage ›