Frage 340505 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Tankfahrzeug mit Tankanhänger wird für die Kundenbelieferung mit Heizöl, leicht (Sondervorschrift 640L - umweltgefährdend) eingesetzt (Lademenge gesamt 30000 l). Die Beförderungseinheit ist mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt. Vor dem Transport überprüfen Sie das Fahrzeug und die Begleitpapiere nach ADR.

Muss der Beifahrer eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung für den Basiskurs und den Aufbaukurs Tank haben?

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Antwortvorschlag zu Frage 340505

Nein. Die Schulungsbescheinigung ist nur für den Fahrzeugführer vorgeschrieben; der Beifahrer muss nach Kapitel 1.3 unterwiesen sein.

Fundstelle: 8.2.1.1 ADR; 1.3.2 ADR

Erklärung

Nein. Die ADR-Schulungsbescheinigung nach 8.2.1.1 ADR ist nur für den Fahrzeugführer vorgeschrieben. Der Beifahrer muss aber nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen sein.

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