Frage 340506 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein Tankfahrzeug mit Tankanhänger wird für die Kundenbelieferung mit Heizöl, leicht (Sondervorschrift 640L - umweltgefährdend) eingesetzt (Lademenge gesamt 30000 l). Die Beförderungseinheit ist mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt. Vor dem Transport überprüfen Sie das Fahrzeug und die Begleitpapiere nach ADR.
Auf einem der mitgeführten Feuerlöschgeräte befindet sich folgende Angabe: "Nächste Überprüfung: 2027". Ist dies so zulässig? Geben Sie eine kurze Begründung!
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Antwortvorschlag zu Frage 340506
Nein. Das Kennzeichen muss das Datum der nächsten Prüfung mit Monat und Jahr angeben; die Angabe "2027" ohne Monat genügt nicht.
Fundstelle: 8.1.4.4 ADR; § 36 GGVSEB
Erklärung
Das genügt nicht. Das Kennzeichen am Feuerlöschgerät muss das Datum der nächsten Prüfung mit Monat und Jahr angeben. Nur das Jahr ist zu ungenau.
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