Frage 340604 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Eine Spedition erhält von einer Chemiefirma den Auftrag, nach ADR den Versand von gefährlichen Gütern in Versandstücken zu besorgen. Sie will diesen Transport mit einem eigenen Fahrzeug (zGM 2,8 t) durchführen. Die Spedition erhält von der Chemiefirma folgende Informationen: - Ethanol, Lösung, 3, III, (D/E), 3 Fässer, 600 l (insgesamt) - UN 1710 Trichlorethylen, 6.1, (E), 2 Kisten, 40 l (insgesamt) - UN 2015 Wasserstoffperoxid, stabilisiert, (B/E), 1 Kiste, 6 l
Wer ist nach GGVSEB für die Kennzeichnung der Beförderungseinheit verantwortlich?
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Antwortvorschlag zu Frage 340604
Fundstelle: § 19 Abs. 2 Nr. 11 GGVSEB; § 28 Nr. 7 GGVSEB
Erklärung
Der Beförderer, hier die Spedition, muss das Fahrzeug nach § 19 Abs. 2 GGVSEB mit den orangefarbenen Tafeln ausrüsten. Der Fahrzeugführer bringt sie dann an (§ 28 Nr. 7 GGVSEB).
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 340605Der Fahrzeugführer besitzt keine ADR-Schulungsbescheinigung, ist aber nach Kapitel 1.3 ADR unterwiesen. Darf er die Beförderung durchführen?
- 340606Wer ist in diesem Fall "Absender" im Sinne der GGVSEB?
- 340701Spedition S. erhält von der Chemiefirma C. den Auftrag, nach ADR den Versand der von ihr verpackten gefährlichen Güter in Versandstücken vom Lager der Chemiefirma C. zum Großhändler E. zu besorgen. S. schließt mit Frachtführer F. einen Beförderungsvertrag. Dieser beauftragt seinen Fahrzeugführer T. mit dem betriebseigenen LKW mit der Abholung der Güter bei C. und der Beförderung zu E. Die Spedition erhält von der Chemiefirma folgende Informationen: Nitromethan, 3, II, (E), 3 Fässer, 600 l (insgesamt) UN 1824, 8, III, (E), 8 Kanister, 240 l (insgesamt) UN 1710 Trichlorethylen, 6.1, (E), 2 Kisten, 40 l (insgesamt) Wer ist nach GGVSEB (Buchstabe des Verantwortlichen in die jeweilige Klammer eintragen) Absender? (......) Beförderer? (......) Auftraggeber des Absenders? (......) Fahrzeugführer? (......) Verlader? (......) Verpacker? (......)
- 340702Überprüfen Sie die Angaben für das Beförderungspapier auf Vollständigkeit und vorgeschriebene Reihenfolge und ergänzen Sie diese gegebenenfalls!
- 340703Wer hat nach GGVSEB dafür zu sorgen, dass dem Fahrzeugführer vor Beförderungsbeginn das Beförderungspapier mitgegeben wird? Buchstabe des Verantwortlichen angeben!
- 340704Ist eine Zusammenladung der oben genannten Gefahrgüter auf einem Fahrzeug zulässig? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!