Frage 340205 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Mineralölkonzern (M) hat Spediteur (S) beauftragt, die Versorgung der Tankstellen (T) von M mit Kraftstoffen zu übernehmen. Für die Belieferung einer dieser Tankstellen schließt S einen Beförderungsvertrag mit dem Frachtführer (U) ab. U gibt seinem Fahrzeugführer (F) den Auftrag, bei der Raffinerie (R) 14000 l Benzin und 18000 l Dieselkraftstoff (Sondervorschrift 640L) in sein Tankfahrzeug (Zugfahrzeug und Tanksattelanhänger - Tankcodierung LGBF) füllen zu lassen und bei der Tankstelle anzuliefern. Beide Stoffe sind umweltgefährdend.

Darf der Fahrer seinen achtjährigen Sohn mitnehmen? Nennen Sie auch den Abschnitt!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 340205

Nein. Außer den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung dürfen keine Fahrgäste befördert werden.

Fundstelle: 8.3.1 ADR (Abschnitt 8.3.1)

Erklärung

Nein. Nach Abschnitt 8.3.1 ADR dürfen außer den Mitgliedern der Fahrzeugbesatzung keine Fahrgäste befördert werden. Der Sohn gehört nicht zur Besatzung, also darf er nicht mitfahren.

Weiter zu Frage ›