Frage 340305 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein leeres ungereinigtes Tankfahrzeug (letztes Ladegut: Formaldehydlösung, mit mindestens 25% Formaldehyd) soll zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung vorgefahren werden. Vor Abfahrt überprüfen Sie das Fahrzeug (zGM 18 t) und die Begleitpapiere nach ADR.

Wie lauten die Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 340305

LEERES TANKFAHRZEUG, LETZTES LADEGUT: UN 2209 FORMALDEHYDLÖSUNG, 8, III, (E), BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4 (Vermerk nur bei abgelaufener Prüffrist); dazu Name und Anschrift von Absender und Empfänger

Fundstelle: 5.4.1.1.6.2.2, 5.4.1.1.6.4 und 5.4.1.1.1 ADR

Erklärung

Du schreibst „LEERES TANKFAHRZEUG, LETZTES LADEGUT:“ und dann Formaldehydlösung mit UN-Nummer, Gefahrzettel, Verpackungsgruppe und Tunnelcode. Bei leeren ungereinigten Tanks entfällt die Gesamtmenge. Der Vermerk „BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 4.3.2.4.4“ ist nur bei abgelaufener Prüffrist nötig. Dazu kommen Name und Anschrift von Absender und Empfänger.

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