Frage 340302 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein leeres ungereinigtes Tankfahrzeug (letztes Ladegut: Formaldehydlösung, mit mindestens 25% Formaldehyd) soll zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung vorgefahren werden. Vor Abfahrt überprüfen Sie das Fahrzeug (zGM 18 t) und die Begleitpapiere nach ADR.
Welche Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und welche UN- Nummer sind auf den orangefarbenen Tafeln nach ADR anzubringen und welche Großzettel müssen verwendet werden? Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = _____________________ UN-Nummer = _________________________ Großzettel = ___________
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Antwortvorschlag zu Frage 340302
Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = 80; UN-Nummer = 2209; Großzettel = Muster 8
Fundstelle: 5.3.2.1.7, 5.3.1.6 ADR; Kapitel 3.2 Tabelle A Spalten 5, 20
Erklärung
Leere ungereinigte Tanks behalten Tafeln und Großzettel der letzten Ladung. Bei Formaldehydlösung ist das die Gefahrnummer 80 mit der UN-Nummer 2209 und der Großzettel Muster 8.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 340303An welchen Stellen müssen die Großzettel angebracht sein?
- 340304Welche Begleitpapiere außer dem Beförderungspapier sind bei diesem Transport nach ADR mitzuführen?
- 340305Wie lauten die Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 340306Welche Kurse muss der Fahrzeugführer nach ADR mindestens erfolgreich besucht haben, um die Fahrt durchführen zu können?
- 340307Sie stellen fest, dass die Frist für die Zwischenprüfung nach 6.8.2.4.3 ADR seit zwei Wochen abgelaufen ist. Ist die Fahrt zur Verlängerung der ADR-Zulassungsbescheinigung damit noch zulässig?
- 340401Es soll Ethylendichlorid mit einem Tankfahrzeug (Zugfahrzeug mit Tanksattelanhänger) nach ADR befördert werden. Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?