Frage 340203 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Mineralölkonzern (M) hat Spediteur (S) beauftragt, die Versorgung der Tankstellen (T) von M mit Kraftstoffen zu übernehmen. Für die Belieferung einer dieser Tankstellen schließt S einen Beförderungsvertrag mit dem Frachtführer (U) ab. U gibt seinem Fahrzeugführer (F) den Auftrag, bei der Raffinerie (R) 14000 l Benzin und 18000 l Dieselkraftstoff (Sondervorschrift 640L) in sein Tankfahrzeug (Zugfahrzeug und Tanksattelanhänger - Tankcodierung LGBF) füllen zu lassen und bei der Tankstelle anzuliefern. Beide Stoffe sind umweltgefährdend.
Die Beförderungseinheit ist nur vorne und hinten mit der unten abgebildeten orangefarbenen Tafel gekennzeichnet. Ist dies zulässig? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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