Frage 340001 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Die Gefahrgutspedition Sped GmbH hat von den Farben- und Lackwerken Mayer GmbH (Farbenhersteller) den Auftrag bekommen, UN 1263 Farbe, 3, III, in 250 Fässern à 30 l, vom Lager der Firma Mayer in Kirchheim nach Nürnberg zu versenden. Die Sped GmbH schließt mit dem Subunternehmer SubTrans einen Beförderungsvertrag ab. Die Firma SubTrans übernimmt den Auftrag und setzt ein eigenes Fahrzeug (zGM 16 t) zum Transport ein. Wer ist hier Verlader, Absender, Auftraggeber des Absenders und Verpacker nach GGVSEB?
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Antwortvorschlag zu Frage 340001
Verlader: Mayer GmbH; Absender: Sped GmbH; Auftraggeber des Absenders: Mayer GmbH; Verpacker: Mayer GmbH
Fundstelle: § 2 Abs. 1, 3, 4 und 10 GGVSEB
Erklärung
Die Sped GmbH versendet das Gut für Mayer aufgrund des Beförderungsvertrags mit SubTrans, ist also Absender. Mayer ist ihr Auftraggeber und verpackt und verlädt im eigenen Lager, ist also auch Verpacker und Verlader. Die Begriffe stehen in § 2 GGVSEB.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
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