Frage 339704 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Kunde hat für Prüfzwecke ein verdichtetes Gas, oxidierend, n. a. g. (Kohlendioxid und Sauerstoff) bestellt. Von diesem Gas sind 12 Flaschen (Fassungsraum jeweils 20 l) abgefüllt worden und sollen nach ADR zum Versand gebracht werden.

Auf der Ladefläche des abholenden LKW (26 t zulässige Gesamtmasse) befindet sich auch eine Palette mit Kanistern, die Gasöl enthalten. Dürfen die Gasflaschen mit dem Gasöl auf dem LKW zusammengeladen werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 339704

Ja, Klasse 2 (Zettel 2.2/5.1) und Klasse 3 dürfen zusammengeladen werden.

Fundstelle: 7.5.2.1 ADR

Erklärung

Das ist erlaubt. Nach 7.5.2.1 ADR gibt es für Stoffe der Klasse 2 mit den Zetteln 2.2 und 5.1 zusammen mit Klasse 3 kein Zusammenladeverbot.

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