Frage 3388 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nach dem Entladevorgang eines zuvor mit Gefahrgut in Versandstücken beladenen Fahrzeuges bemerken Sie bei der Kontrolle der Fahrzeugladefläche, dass Gefahrgut ausgetreten ist. Ist nach ADR eine erneute Beladung mit anderen Gefahrgütern zulässig?

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Richtige Antwort zu Frage 3388

  • C: Nein, erst nach Reinigung der Ladefläche

Fundstelle: 7.5.8.1 ADR

Erklärung

Nach 7.5.8.1 ADR muss ein Fahrzeug, auf dem Gefahrgut ausgetreten ist, so bald wie möglich und jedenfalls vor dem erneuten Beladen gereinigt werden. Mit anderen Gefahrgütern darfst du also erst nach der Reinigung wieder beladen.

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