Frage 3392 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Bis wann muss nach ADR ein meldepflichtiges Ereignis mit gefährlichen Gütern der zuständigen Behörde spätestens gemeldet werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 3392

Spätestens einen Monat nach dem Ereignis; Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR

Fundstelle: 1.8.5.1 ADR

Erklärung

Ein meldepflichtiges Ereignis muss der zuständigen Behörde spätestens einen Monat nach dem Ereignis gemeldet werden. Die Frist steht in Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR.

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