Frage 3392 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Bis wann muss nach ADR ein meldepflichtiges Ereignis mit gefährlichen Gütern der zuständigen Behörde spätestens gemeldet werden? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!
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Antwortvorschlag zu Frage 3392
Spätestens einen Monat nach dem Ereignis; Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR
Fundstelle: 1.8.5.1 ADR
Erklärung
Ein meldepflichtiges Ereignis muss der zuständigen Behörde spätestens einen Monat nach dem Ereignis gemeldet werden. Die Frist steht in Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR.
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