Frage 339306 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Es sollen 11 Gasflaschen, die mit UN 1965 (Handelsname "Propan", Nettomasse 33 kg/Flasche) gefüllt sind, auf einem bedeckten Fahrzeug (zGM 3,5 t) nach ADR befördert werden.
Ist bei dieser Beförderung eine Kennzeichnung nach Sondervorschrift CV36 erforderlich?
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 339306
Fundstelle: 7.5.11 CV 36 ADR; 1.2.1 ADR (Begriffe «Bedecktes Fahrzeug», «Gedecktes Fahrzeug»); Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 18 (UN 1965: CV36)
Erklärung
Nein. Ein bedecktes Fahrzeug ist ein offenes Fahrzeug mit Plane, kein gedecktes. Das Kennzeichen „ACHTUNG KEINE BELÜFTUNG VORSICHTIG ÖFFNEN“ nach CV36 ist aber nur an den Ladetüren gedeckter Fahrzeuge oder geschlossener Container nötig, wenn nicht in offene oder belüftete Fahrzeuge verladen wird.
Weitere Fragen: Straße (ADR)
- 339401Ein Heizölhändler soll seinem Kunden 18000 l Heizöl, leicht, liefern. Der Stoff ist umweltgefährdend. Der Heizölhändler beauftragt seinen Fahrzeugführer, das Tankfahrzeug (LGBF) bei der Raffinerie befüllen zu lassen und das Heizöl beim Kunden anzuliefern. Wer ist nach GGVSEB in diesem Fall als Absender für die Erstellung des Beförderungspapieres verantwortlich?
- 339402Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?
- 339403Muss der Fahrzeugführer bei diesem Transport die Vorschriften zur Fahrwegbestimmung nach § 35a GGVSEB beachten? Geben Sie eine kurze Begründung!
- 339404Welche Großzettel und Kennzeichen müssen am Tankfahrzeug angebracht werden? An welchen Stellen sind sie anzubringen?
- 339405Wie viele Feuerlöschgeräte und mit welchem jeweiligen Mindestfassungsvermögen sind mitzuführen?
- 339501Ein Gasproduzent erhält von einem Kunden die Bestellung, ihm zwei verschlossene Kryo-Behälter mit tiefgekühlt verflüssigtem Sauerstoff zu liefern. Der Gasproduzent hat die bereits gefüllten Kryo-Behälter (Nettomasse je 800 kg) auf dem Hof stehen, die aber noch nicht bezettelt sind. Auch ein LKW (zGM 7,5 t) steht bereit. Wer muss nach GGVSEB als Absender für die Mitgabe des Beförderungspapieres sorgen?