Frage 339405 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Sachverhalt: Ein Heizölhändler soll seinem Kunden 18000 l Heizöl, leicht, liefern. Der Stoff ist umweltgefährdend. Der Heizölhändler beauftragt seinen Fahrzeugführer, das Tankfahrzeug (LGBF) bei der Raffinerie befüllen zu lassen und das Heizöl beim Kunden anzuliefern.
Wie viele Feuerlöschgeräte und mit welchem jeweiligen Mindestfassungsvermögen sind mitzuführen?
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Antwortvorschlag zu Frage 339405
Zwei Feuerlöschgeräte mit insgesamt mindestens 12 kg: eines mit mindestens 2 kg (Motor/Führerkabine) und eines mit mindestens 6 kg
Fundstelle: 8.1.4.1 ADR
Erklärung
Der Tankwagen hat mehr als 7,5 t zulässige Gesamtmasse. Nach 8.1.4.1 ADR sind dann zwei Feuerlöschgeräte nötig, zusammen mit mindestens 12 kg. Eines mit mindestens 2 kg ist für Motor oder Führerkabine, das andere hat mindestens 6 kg.
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