Frage 339504 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Gasproduzent erhält von einem Kunden die Bestellung, ihm zwei verschlossene Kryo-Behälter mit tiefgekühlt verflüssigtem Sauerstoff zu liefern. Der Gasproduzent hat die bereits gefüllten Kryo-Behälter (Nettomasse je 800 kg) auf dem Hof stehen, die aber noch nicht bezettelt sind. Auch ein LKW (zGM 7,5 t) steht bereit.

Wie muss der LKW gekennzeichnet werden und wer ist nach GGVSEB verantwortlich?

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Antwortvorschlag zu Frage 339504

Mit zwei orangefarbenen Tafeln ohne Nummern vorn und hinten, da 2 x 800 kg = 1600 kg der Beförderungskategorie 3 die Grenze von 1000 überschreiten; verantwortlich: der Beförderer für die Ausrüstung mit den Tafeln, der Fahrzeugführer für das Anbringen

Fundstelle: 5.3.2.1.1; 1.1.3.6.3 ADR; § 19 Abs. 2 Nr. 11 und § 28 Nr. 7 GGVSEB

Erklärung

Sauerstoff ist Beförderungskategorie 3. Zwei Behälter mit je 800 kg ergeben 1600 kg, das ist über der Grenze von 1000 nach 1.1.3.6.3. Also kommen zwei orangefarbene Tafeln ohne Nummern vorn und hinten. Nach GGVSEB rüstet der Beförderer das Fahrzeug damit aus, und der Fahrzeugführer bringt sie an.

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