Frage 339604 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wer hat nach GGVSEB das Fahrzeug mit den orangefarbenen Tafeln auszurüsten?

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Antwortvorschlag zu Frage 339604

Der Beförderer (Transportunternehmer)

Fundstelle: § 19 Abs. 2 Nr. 11 GGVSEB

Erklärung

Nach § 19 Abs. 2 GGVSEB ist das der Beförderer, hier also der Transportunternehmer. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug mit den orangefarbenen Tafeln ausgerüstet ist.

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