Frage 339604 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wer hat nach GGVSEB das Fahrzeug mit den orangefarbenen Tafeln auszurüsten?
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Antwortvorschlag zu Frage 339604
Der Beförderer (Transportunternehmer)
Fundstelle: § 19 Abs. 2 Nr. 11 GGVSEB
Erklärung
Nach § 19 Abs. 2 GGVSEB ist das der Beförderer, hier also der Transportunternehmer. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug mit den orangefarbenen Tafeln ausgerüstet ist.
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