Frage 339606 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Transportunternehmer soll eine Tankstelle mit Kraftstoffen versorgen. Dazu schickt er seinen Fahrzeugführer mit einem leeren ungereinigten Tankfahrzeug (Zugfahrzeug mit Tanksattelanhänger, Tankcodierung "LGBF"), das zuletzt Dieselkraftstoff (Sondervorschrift 640L) befördert hat, zur Raffinerie. Bei der Raffinerie soll der Fahrzeugführer 26000 l Benzin laden und am nächsten Morgen entladen. Beide Stoffe erfüllen zusätzlich die Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 ADR.

Dürfte der Transportunternehmer für diesen Transport alternativ auch ein Tankfahrzeug mit der Tankcodierung "L4BN" einsetzen? Nennen Sie auch den Unterabschnitt!

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Antwortvorschlag zu Frage 339606

Ja, nach der Tankhierarchie ist L4BN in jedem Element gleich oder höherwertig als LGBF (Berechnungsdruck 4 bar statt G, Teil 4 N statt F); Unterabschnitt 4.3.4.1.2

Fundstelle: 4.3.4.1.2 ADR

Erklärung

Ja. Nach der Tankhierarchie in 4.3.4.1.2 ADR ist ein Tank mit L4BN in jedem Element gleich oder höherwertig als LGBF. Der Berechnungsdruck 4 bar ist höher als bei G, und der Teil 4 mit N ist höherwertig als F.

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