Frage 339502 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Sachverhalt: Ein Gasproduzent erhält von einem Kunden die Bestellung, ihm zwei verschlossene Kryo-Behälter mit tiefgekühlt verflüssigtem Sauerstoff zu liefern. Der Gasproduzent hat die bereits gefüllten Kryo-Behälter (Nettomasse je 800 kg) auf dem Hof stehen, die aber noch nicht bezettelt sind. Auch ein LKW (zGM 7,5 t) steht bereit.

Wie lauten die stoffspezifischen Angaben im Beförderungspapier nach ADR in der vorgeschriebenen Reihenfolge?

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Antwortvorschlag zu Frage 339502

UN 1073 SAUERSTOFF, TIEFGEKÜHLT, FLÜSSIG, 2.2 (5.1), (C/E)

Fundstelle: 5.4.1.1.1 ADR; 3.2 Tabelle A (UN 1073)

Erklärung

Die Angaben stehen in der Reihenfolge nach 5.4.1.1.1 ADR: UN-Nummer, Benennung, Gefahrzettel und Tunnelbeschränkungscode. Bei UN 1073 ist das die Nebengefahr 5.1 in Klammern hinter der 2.2, also 2.2 (5.1), und der Code (C/E).

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