Frage 339303 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche sonstige Ausrüstung ist mitzuführen? Nennen Sie vier Gegenstände!

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 339303

Ein Unterlegkeil; zwei selbststehende Warnzeichen; Warnweste; tragbares Beleuchtungsgerät (weitere: Schutzhandschuhe, Augenschutz; Augenspülflüssigkeit ist bei Gefahrzettel 2.1 nicht erforderlich)

Fundstelle: 8.1.5.2 ADR

Erklärung

Nach 8.1.5.2 ADR gehören zur Grundausrüstung unter anderem ein Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen, eine Warnweste und ein tragbares Beleuchtungsgerät. Dazu kommen Schutzhandschuhe und Augenschutz. Augenspülflüssigkeit brauchst du bei Gefahrzettel 2.1 nicht.

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