Frage 339303 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche sonstige Ausrüstung ist mitzuführen? Nennen Sie vier Gegenstände!
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Antwortvorschlag zu Frage 339303
Ein Unterlegkeil; zwei selbststehende Warnzeichen; Warnweste; tragbares Beleuchtungsgerät (weitere: Schutzhandschuhe, Augenschutz; Augenspülflüssigkeit ist bei Gefahrzettel 2.1 nicht erforderlich)
Fundstelle: 8.1.5.2 ADR
Erklärung
Nach 8.1.5.2 ADR gehören zur Grundausrüstung unter anderem ein Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen, eine Warnweste und ein tragbares Beleuchtungsgerät. Dazu kommen Schutzhandschuhe und Augenschutz. Augenspülflüssigkeit brauchst du bei Gefahrzettel 2.1 nicht.
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