Frage 3391 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welcher zuständigen Behörde in Deutschland ist der Bericht nach Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR vorzulegen?
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Antwortvorschlag zu Frage 3391
Dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
Fundstelle: § 14 Abs. 1 GGVSEB; § 27 Abs. 1 GGVSEB
Erklärung
Der Bericht nach Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR geht in Deutschland an das Bundesamt für Logistik und Mobilität, kurz BALM. Das ergibt sich aus § 14 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 GGVSEB.
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