Frage 339301 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Es sollen 11 Gasflaschen, die mit UN 1965 (Handelsname "Propan", Nettomasse 33 kg/Flasche) gefüllt sind, auf einem bedeckten Fahrzeug (zGM 3,5 t) nach ADR befördert werden. Welchen Regelprüffristen für die wiederkehrende Prüfung unterliegen Gasflaschen für diese UN-Nummer?
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Antwortvorschlag zu Frage 339301
Regelprüffrist 10 Jahre; für wiederbefüllbare geschweißte Flaschen aus Stahl nach Sondervorschrift v (2) Verlängerung auf 15 Jahre möglich, wenn die Vorschriften des Absatzes (12) der P200 angewendet werden
Fundstelle: 4.1.4.1 P200 Tabelle 2 (UN 1965) und Sondervorschrift v ADR
Erklärung
Für UN 1965 nennt die P200 in Tabelle 2 eine Regelprüffrist von 10 Jahren. Bei wiederbefüllbaren geschweißten Stahlflaschen kann sie nach Sondervorschrift v (2) auf 15 Jahre verlängert werden, wenn Absatz (12) der P200 angewendet wird.
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