Frage 3387 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Bei der Belieferung eines Kunden mit UN 1202 Heizöl, leicht, tritt durch eine defekte Schlauchleitung Heizöl aus und droht in die Kanalisation zu laufen. Welche Verhaltensweise des Fahrzeugführers wird durch die GGVSEB gefordert?

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Richtige Antwort zu Frage 3387

  • D: Der Fahrzeugführer muss durch geeignete Maßnahmen versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Außerdem muss er die nächstgelegenen zuständigen Behörden benachrichtigen oder benachrichtigen lassen.

Fundstelle: § 4 Abs. 1 und 2 GGVSEB; § 28 Nr. 8 GGVSEB

Erklärung

Nach § 4 GGVSEB musst du als Fahrzeugführer durch geeignete Maßnahmen den Schaden so klein wie möglich halten. Außerdem müssen die nächstgelegenen zuständigen Behörden benachrichtigt werden, entweder von dir selbst oder durch andere.

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